Ihr Weg zum Bodenseeschifferpatent
Je nachdem, ob Sie bereits einen Bootsführerschein besitzen oder Sie mit dem Bodenseeschifferpatent starten, gibt es unterschiedliche Wege zum Ziel. Hier erfahren Sie, welcher der passende Weg für Sie zum Bodenseeschifferpatent ist.
Klicken Sie hier, wenn Sie bereits einen Bootsführerschein besitzen.
Klicken Sie hier, wenn das Bodenseeschifferpatent ihr erster Bootsführerschein sein wird.
Ich besitze bereits einen Bootsführerschein, wie ist mein Weg zum Bodenseeschifferpatent?
Wenn Sie bereits im Besitz eines deutschen, amtlichen Sportbootführerscheines sind, dürfen Sie sich über vereinfachte Prüfungsbedingen freuen. Andere deutsche Befähigungsnachweise werden in der Regel beim Bodenseeschifferpatent anerkannt und bei der Prüfung berücksichtigt.
Auch österreichische Bootsführerscheine werden anerkannt, allerdings nicht alle. Bitte kontaktieren Sie mich in diesem Fall über das Kontaktformular, damit ich Ihnen konkret weiterhelfen kann. Wird Ihr Bootsführerschein anerkannt, gilt der unten beschriebene Ablauf auch in Österreich.
Das Bodenseeschifferpatent ist unterteilt in die Kategorien A (Motorboot) und D (Segelboot). Die Theorie- sowie die Praxisprüfung sind darum auch in folgende Teile unterteilt:
- Teil A: Allgemeiner Teil der Prüfung und gleichzeitig auch Motorboot-Teil
- Teil B: Segelteil der Prüfung
Es gibt noch weitere Kategorien beim Bodenseeschifferpatent, diese sind allerdings für die Sportschifffahrt nicht relevant (Kategorie B: Fahrgastschiffe / Kategorie C: Güterschiffe). Außerdem gibt es noch die Kategorie H „Hochrhein“, welche als Zusatz für Kategorie A „Motorboot“ für die Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen, notwendig ist.
Bodenseeschifferpatent Kategorien
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (motorbetriebene Vergnügungsfahrzeuge), soweit diese nicht unter die Kategorien B und C fallen.
Führen von Fahrgastschiffen (Berufsschifffahrt)
Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb (Berufsschifffahrt)
Für Segelfahrzeuge unter Motor, deren Antriebsleistung 4,4 KW (= 6 PS) übersteigt, ist zusätzlich die Berechtigung der Kategorie A (Motorboot) erforderlich.
Zusatz zur Kategorie A für die Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen
Theorieprüfung
- Motorboot: Für jeden Bodenseeschifferpatent-Anwärter ist der Teil A (Allgemein / Motorboot) der Theorieprüfung verpflichtend abzulegen - unabhängig davon, ob Sie bereits einen Bootsführerschein besitzen oder nicht.
- Segelboot: Sind Sie bereits im Besitz des DSV-A-Schein unter Segel, des Sportbootführerschein Binnen unter Segel oder des Sportküstenschifferschein, wird Ihnen die Segelboot-Theorie anerkannt. Dies bedeutet, dass Sie die Theorieprüfung im Teil D (Segelboot) nicht ablegen müssen.
Praxisprüfung
- Motorboot: Sind Sie bereits im Besitz des Sportbootführerschein See oder Binnen (unter Motor), des DSV-A-Schein unter Motor oder des SKS, wird Ihnen die praktische Motorbootprüfung anerkannt und Sie müssen diese nicht ablegen.
- Segelboot: Sind Sie bereits im Besitz des DSV-A-Schein unter Segel, des Sportbootführerschein Binnen unter Segel oder des Sportküstenschifferschein, wird Ihnen die praktische Segelbootprüfung anerkannt und Sie müssen diese für das Bodenseeschifferpatent nicht erneut ablegen.
Ablauf Bodenseeschifferpatent
Bodenseeschifferpatent
Mit dem Bestehen der Theorieprüfung haben Sie das Bodenseeschifferpatent erworben
Ich besitze noch keinen Bootsführerschein, wie ist mein Weg zum Bodenseeschifferpatent?
Das Bodenseeschifferpatent ist unterteilt in die Kategorien A (Motorboot) und D (Segelboot). Die Theorie- sowie die Praxisprüfung sind darum auch in diese Teile unterteilt:
- Teil A: Allgemeiner Teil der Prüfung und gleichzeitig auch Motorboot-Teil
- Teil B: Segelteil der Prüfung
Es gibt noch weitere Kategorien beim Bodenseeschifferpatent, diese sind allerdings für die Sportschifffahrt nicht relevant (Kategorie B: Fahrgastschiffe / Kategorie C: Güterschiffe). Außerdem gibt es noch die Kategorie H „Hochrhein“, welche als Zusatz für Kategorie A „Motorboot“ für die Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen, notwendig ist.
Bodenseeschifferpatent Kategorien
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (motorbetriebene Vergnügungsfahrzeuge), soweit diese nicht unter die Kategorien B und C fallen.
Führen von Fahrgastschiffen (Berufsschifffahrt)
Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb (Berufsschifffahrt)
Für Segelfahrzeuge unter Motor, deren Antriebsleistung 4,4 KW (= 6 PS) übersteigt, ist zusätzlich die Berechtigung der Kategorie A (Motorboot) erforderlich.
Zusatz zur Kategorie A für die Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen
Theorieprüfung
- Motorboot: Für jeden Bodenseeschifferpatent-Anwärter ist der Teil A (Allgemein / Motorboot) der Theorieprüfung verpflichtend abzulegen - unabhängig davon, ob Sie das Bodenseeschifferpatent unter Motor, unter Segel oder beides erwerben möchten.
- Segelboot: Möchten Sie das Bodenseeschifferpatent unter Segel erwerben, müssen Sie zusätzlich zum Teil allgemeinen Teil A auch die theoretische Prüfung im Teil D (Segelboot) ablegen.
Praxisprüfung
- Motorboot: Die praktische Motorbootprüfung müssen Sie nur ablegen, wenn Sie das Bodenseeschifferpatent unter Motor erwerben möchten. Für das Bodenseeschifferpatent unter Segel entfällt im Gegensatz zur Theorieprüfung dieser Teil.
- Segelboot: Die praktische Segelprüfung müssen Sie nur ablegen, wenn Sie das Bodenseeschifferparent unter Segel erwerben möchten.
Ablauf Bodenseeschifferpatent
Bodenseeschifferpatent
Mit dem Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung haben Sie das Bodenseeschifferpatent erworben
Bodenseeschifferpatent Onlinekurs
- Vollständiger Bodenseeschifferpatent Selbstlern-Theoriekurs
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