Bodenseeschifferpatent
Überblick über das Bodenseeschifferpatent
Auf den meisten Binnengewässern in Deutschland ist der Sportbootführerschein Binnen Voraussetzung für das Fahren mit Motor- und Segelbooten ab einer gewissen Leistung der Antriebsmaschine bzw. Größe der Segelfläche. Auf dem Bodensee wird dieser Bootsführerschein allerdings nur bedingt anerkannt. Auf dem größten Binnengewässer Deutschlands benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent, um patentpflichte Boote fahren zu dürfen. Patentplichtig ist ein Motorboot mit einer Antriebsleistung über 4,4kW bzw. 6 PS oder ein Segelboot mit einer Segelfläche, die größer als 12 m² ist. Für Besitzer anderer Bootsführerscheine ist mit dem Ferienpatent eine befristete Ausnahmeregelung geschaffen worden (siehe unten).
Das Bodenseeschifferpatent wird in folgende Kategorien unterteilt:
Kategorie A
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Kategorie B
Fahrgastschiffe
Kategorie C
Güterschiffe
Kategorie D
Segelfahrzeuge*
Bodenseeschifferpatent Kategorie H - Hochrhein
Prüfungen Hochrheinpatent
Voraussetzungen für das Bodenseeschifferpatent
Für private Bootsfahrer sind nur die Bodenseeschifferpatent-Kategorien A (Motorboot) und D (Segelboot) und ggf. die Zusatzkategorie H (Hochrheinpatent) relevant. Für den Erwerb des Bodenseeschifferpatents in diesen Kategorien müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter: Motorboot (Kategorie A) - 18 Jahre / Segelboot (Kategorie D) - 14 Jahre
- Tauglichkeit: Mit einem ärztlichen Zeugnis muss die körperliche und geistige Eignung, sowie das Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen werden.
- Verhalten bzw. Zuverlässigkeit: Das bisherige Verhalten der Person muss erwarten lassen, dass sie als Schiffsführer auf andere Rücksicht nimmt und gültige Vorschriften beachtet.
Anerkennung anderer Bootsführerscheine beim Bodenseeschifferpatent
- Sportbootführerschein See
- Sportbootführerschein Binnen (Motor- und Segelboot)
- DSV-A-Schein (Motor- und Segelboot)
- Sportküstenschifferschein (SKS)
Prüfung zum Bodenseeschifferpatent
Um das Bodenseeschifferpatent zu erhalten müssen entsprechende Kenntnisse in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Die Prüfung werden von den Landratsämtern Lindau, Bodenseekreis (Friedrichshafen) und Konstanz durchgeführt (Aktuelle Bodenseeschifferpatent Prüfungstermine).
Theorieprüfung Bodenseeschifferpatent
Für die theoretische Prüfung zum Bodenseeschifferpatent können Sie sich ohne Segelschule direkt anmelden. Dies ist besonders interessant, wenn Sie bereits einen Bootsführerschein besitzen und dieser anerkannt wird. I.d.R. müssen Sie dann nur die Theorieprüfung und nicht mehr die praktische Prüfung ablegen. (siehe: Ihr Weg zum Bodenseeschifferpatent).
Die Abfrage erfolgt im Rahmen der Prüfung im Single-Choice-Modus. Es werden drei Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei nur eine der drei Antworten richtig ist. Die Prüfung umfasst verschiedene Themengebiete, in denen jeweils eine Mindestanzahl korrekter Antworten erreicht werden muss.
Die Theorieprüfung zum Bodeseeschifferpatent muss vor Ort bei einem der Landrätsämter Lindau, Bodenseekreis (Friedrichshafen und Stuttgart) oder Konstanz abgelegt werden.
Praktische Prüfung Bodenseeschifferpatent
Auch die praktische Prüfung kann sowohl mit einer Wassersportschule als auch privat absolviert werden. Melden Sie sich direkt zur Prüfung an, müssen Sie ein entsprechendes Boot für die Prüfung stellen. Außerdem muss ein verantwortlicher Schiffsführer mit an Bord sein, der das Patent bereits besitzt.
In der Prüfung selbst müssen Sie verschiedene Manöver fahren und Knoten zeigen. Das Landratsamt Bodenseekreis hat auch einen Leitfaden für die praktische Prüfung zum Bodenseeschifferpatent zusammengestellt.
Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung zum Bodenseeschifferpatent haben Sie 12 Monate Zeit, um die praktische Prüfung abzulegen.