Der Bootsführerschein für den Bodensee

Bodensee­schiffer­patent

Für das Fahren auf dem Bodensee mit Motor- und Segel­booten, deren Maschinen­­antrieb 4,4 kW / 6 PS oder die Segel­fläche 12 m² übersteigt, benötigen Sie das Bodensee­schiffer­patent. Dieser Bootsführerschein, der nur am Bodensee gilt, kann durch eine theoretische und praktischen Prüfung erworben werden.
Bodenseeschifferpatent Sportbootführerschein für den Bodensee

Überblick über das Bodenseeschifferpatent

Auf den meisten Binnengewässern in Deutschland ist der Sportbootführerschein Binnen Voraussetzung für das Fahren mit Motor- und Segelbooten ab einer gewissen Leistung der Antriebsmaschine bzw. Größe der Segelfläche. Auf dem Bodensee wird dieser Bootsführerschein allerdings nur bedingt anerkannt. Auf dem größten Binnengewässer Deutschlands benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent, um patentpflichte Boote fahren zu dürfen.  Patentplichtig ist ein Motorboot mit einer Antriebsleistung über 4,4kW bzw. 6 PS oder ein Segelboot mit einer Segelfläche, die größer als 12 m² ist. Für Besitzer anderer Bootsführerscheine ist mit dem Ferienpatent eine befristete Ausnahmeregelung geschaffen worden (siehe unten).

Das Bodenseeschifferpatent wird in folgende Kategorien unterteilt:

Bodenseeschifferpatent Kategorie A Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

Kategorie A
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

Bodenseeschifferpatent Kategorie B Fahrgastschiffe

Kategorie B
Fahrgastschiffe

Bodenseeschifferpatent Kategorie C Güterschiffe

Kategorie C
Güterschiffe

Bodenseeschifferpatent Kategorie D Segelfahrzeuge

Kategorie D
Segelfahrzeuge*

* Für Segelfahrzeuge mit Motor, deren Maschinenleistung 4,4kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich

Bodenseeschifferpatent Kategorie H - Hochrhein

Neben den vier Bodensee­schiffer­pa­tent Haupt­kategorien A - D gibt es noch die Zusatz­kategorie H - Hoch­rhein. Sie be­nöti­gen den Hochr­hein-Zusatz als Ergänzung zur Kategorie A, wenn Sie die Rhein­strecke zwi­schen Stein am Rhein und Schaff­hau­sen-Feuer­tha­len mit einem pa­tent­pflichtigen Motor­boot be­fah­ren möch­ten.

Prüfungen Hochrheinpatent

Für das Hoch­rhein­patent müssen Sie Kennt­nisse über die Rhein­strecke in einer theoretischen Prü­fung nach­weisen. Der Fragen­katalog für die Theorie­prüfung zum Hoch­rhein­patent um­fasst 42 Fragen. In der Prü­fung erhalten Sie hiervon 16 Fragen und müssen mindestens 13 Fragen davon richtig be­antworten, um zu be­stehen.
Außerdem müssen Sie das richtige nautische Verhalten in einer prak­tischen Prüfung zeigen. Die prak­tische Prü­fung um­fasst die Ma­növer An­legen bei Berg- und Talfahrt, „Mensch über Bord“, Ma­növer im Strö­mungs­ge­wässer, Streckenkunde, Verhalten bei Berg- und Tal­fahrt.

Voraussetzungen für das Bodenseeschifferpatent

Für private Bootsfahrer sind nur die Bodenseeschifferpatent-Kategorien A (Motorboot) und D (Segelboot) und ggf. die Zusatzkategorie H (Hochrheinpatent) relevant. Für den Erwerb des Bodenseeschifferpatents in diesen Kategorien müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Anerkennung anderer Bootsführerscheine beim Bodenseeschifferpatent

Folgende (deutsche) Bootsführerscheine werden beim Bodensee­schiffer­patent anerkannt:
Besitzern dieser Befähigungsnachweise werden bestimmte Prüfungs­teile erlassen. Auch österreichische Bootsführerscheine können an­er­kannt werden.
Wird ein Bootsführerschein anerkannt, der nicht älter als ein Jahr ist, ist kein ärztliches Zeugnis notwendig (gilt nicht für den SKS).
Anerkennung vorhandener Bootsführerscheine beim Bodenseeschifferpatent

Prüfung zum Bodenseeschifferpatent

Um das Bodenseeschifferpatent zu erhalten müssen entsprechende Kenntnisse in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Die Prüfung werden von den Landratsämtern Lindau, Bodenseekreis (Friedrichshafen) und Konstanz durchgeführt (Aktuelle Bodenseeschifferpatent Prüfungstermine).

Theorieprüfung Bodenseeschifferpatent

Für die theoretische Prüfung zum Boden­see­schiffer­patent können Sie sich ohne Segel­schule direkt anmelden. Dies ist besonders interessant, wenn Sie bereits einen Boots­führer­schein besitzen und dieser an­er­kannt wird. I.d.R. müssen Sie dann nur die Theorie­prüfung und nicht mehr die praktische Prüfung ablegen. (siehe: Ihr Weg zum Bodenseeschifferpatent).

Die Abfrage erfolgt im Rahmen der Prüfung im Single-Choice-Modus. Es werden drei Antwort­möglichkeiten vor­ge­ge­ben, wobei nur eine der drei Ant­worten richtig ist.  Die Prüfung umfasst ver­schiedene Themen­gebiete, in denen jeweils eine Mindest­anzahl korrekter Ant­worten erreicht werden muss.

Die Theorieprüfung zum Bodeseeschifferpatent muss vor Ort bei einem der Landrätsämter Lindau, Bodenseekreis (Friedrichshafen und Stuttgart) oder Konstanz abgelegt werden. 

Praktische Prüfung Bodenseeschifferpatent

Auch die praktische Prüfung kann sowohl mit einer Wassersportschule als auch privat absolviert werden. Melden Sie sich direkt zur Prüfung an, müssen Sie ein entsprechendes Boot für die Prüfung stellen. Auße­rdem muss ein verantwortlicher Schiffs­­führer mit an Bord sein, der das Patent bereits besitzt.

In der Prüfung selbst müssen Sie verschiedene Manöver fahren und Knoten zeigen. Das Landratsamt Bodenseekreis hat auch einen Leit­faden für die prak­tische Prü­fung zum Boden­see­schiffer­patent zusammengestellt.

Nach dem Bestehen der theo­retischen Prü­fung zum Boden­see­schiffer­patent haben Sie 12 Monate Zeit, um die prakt­ische Prüfung ab­zu­legen.

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