Häufige Fragen - Das Bodenseeschifferpatent als Ergänzung zu einen vorhandenen Sportbootführerschein
Welche Sportbootführerscheine werden für das Bodenseeschifferpatent von den Landratsämtern anerkannt?
Wenn Sie den amtlichen Sportbootführerschein See, den amtlichen Sportbootführerschein Binnen unter Motor, den DSV-A-Schein unter Motor oder den Sportküstenschifferschein (SKS) besitzen, werden Sie von der praktischen Motorbootprüfung befreit.
Wenn Sie den Sportküstenschifferschein (SKS), den Sportbootführerschein Binnen unter Segel oder den DSV -A-Schein unter Segel besitzen, werden Sie von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen befreit.
Sie müssen dann nur die Theorieprüfung des allgemeinen Teils absolvieren. Der Inhalt dazu wird Ihnen in meinem Kurspaket „Bodenseeschifferpatent24 Onlinekurs Motorboot“ vermittelt.
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Benötige ich im Falle der Anerkennung eines anderen Spotbootführerscheines wieder ein aktuelles ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber?
Grundsätzlich ist ein aktuelles ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber vorzulegen. Das Landratsamt verzichtet darauf, wenn Ihr zur Anerkennung vorgelegter Sportbootführerschein vor maximal 12 Monaten neu ausgestellt wurde.
Welchen Onlinekurs für das Bodenseeschifferpatent muss ich buchen, wenn ich bereits einen anderen Sportbootführerschein besitze und diesen anerkennen lassen möchte?
Das richtige Kurspaket ist dann mein Onlinekurs „Bodenseeschifferpatent24 Onlinekurs Motorboot“.
Wie melde ich mich zur Theorieprüfung an?
Sie können sich selbst direkt beim jeweiligen Landratsamt anmelden. Den erforderlichen Antrag stellen die Landratsämter zum Download zur Verfügung. Sie können sich dort aber auch direkt anmelden. Kunden meines Onlinekurses berate ich gerne zu allen Themen rund um den Anmeldungsprozess.
Welche Unterlagen benötigt das Landratsamt zur Ausstellung des Bodenseeschifferpatents?
Das Landratsamt benötigt zur Patentausstellung neben der bestandenen Prüfung ein Passbild, ein aktuelles ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber und den jeweiligen Befähigungsnachweis (Bootsführerschein den Sie bereits besitzen), welchen Sie anerkennen lassen möchten in Kopie.